WISSENSCHAFTSEXZELLENZ - Forschungsinfrastrukturen
WISSENSCHAFTSEXZELLENZ - Forschungsinfrastrukturen
Einzelziel
Das Einzelziel besteht darin, Europa mit Forschungsinfrastrukturen von Weltrang auszustatten, die allen Forschern in Europa und darüber hinaus zugänglich sind, und die ihr Potenzial für den wissenschaftlichen Fortschritt und die Innovation uneingeschränkt nutzen.
Forschungsinfrastrukturen sind ein wesentlicher Faktor für Europas Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Breite der Wissenschaftsgebiete und unerlässlich für die wissenschaftsgestützte Innovation. Forschung ist auf vielen Gebieten nicht möglich ohne beispielsweise den Zugang zu Höchstleistungsrechnern, Prüfeinrichtungen, Strahlenquellen für neue Werkstoffe, Reinräumen und modernster Messtechnik für Nanotechnologien, speziell ausgestatteten Labors für die biologische und medizinische Forschung, Datenbanken für Genomik und Sozialwissenschaften, Observatorien und Sensoren für die Geografie und die Umwelt sowie Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen für die Übermittlung von Daten usw. Forschungsinfrastrukturen werden für Forschungsarbeiten benötigt, die zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen notwendig sind. Sie erleichtern die Zusammenarbeit über Grenzen und Disziplinen hinweg und schaffen einen nahtlosen und offenen europäischen Raum für die Online-Forschung. Sie fördern die Mobilität von Menschen und Ideen, bringen die besten Wissenschaftler aus ganz Europa und der Welt zusammen und verbessern die wissenschaftliche Bildung. Sie stellen Forscher und innovative Unternehmen vor die Herausforderung, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Lösungen zu entwickeln. Damit stärken sie die innovative High-Tech-Industrie in Europa. Sie sind Motor für Exzellenz innerhalb der europäischen Forschungs- und Innovationsgemeinschaften und möglicherweise auch hervorragende wissenschaftliche Anschauungsobjekte für die breite Öffentlichkeit.
Europa muss auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Kriterien eine angemessene und stabile Grundlage für den Aufbau, die Pflege und den Betrieb von Forschungsinfrastrukturen schaffen, wenn seine Forschung weiterhin ihr Weltniveau halten soll. Hierfür bedarf es einer intensiven und wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Union und nationalen wie auch regionalen Geldgebern, weshalb enge Verbindungen mit der Kohäsionspolitik angestrebt werden, um Synergien und Kohärenz zu gewährleisten.
Dieses Einzelziel steht im Mittelpunkt der Leitinitiative "Innovationsunion", in der die wichtige Rolle von Forschungsinfrastrukturen von Weltrang unterstrichen wird, die bahnbrechende Forschung und Innovation möglich machen. Die Initiative betont die Notwendigkeit, europaweit, wenn nicht sogar weltweit, Ressourcen zu bündeln, um Forschungsinfrastrukturen aufzubauen und zu betreiben. Auch die Leitinitiative "Digitale Agenda für Europa" verweist auf die Notwendigkeit, Europas e-Infrastrukturen zu stärken und Innovationscluster aufzubauen, um Europas innovativen Vorteil auszubauen.
Begründung und Mehrwert für die Union
Forschungsinfrastrukturen nach dem neuesten Stand der Technik sind zunehmend komplex und kostspielig und erfordern die Integration unterschiedlicher Geräte, Dienste und Datenquellen sowie eine umfangreiche transnationale Zusammenarbeit. Kein Land verfügt allein über genügend Ressourcen, dass es alle von ihm benötigten Infrastrukturen unterstützen könnte. Das Konzept Europas hinsichtlich der Forschungsinfrastrukturen hat in den letzten Jahren beachtliche Fortschritte erzielt mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Umsetzung des Fahrplans des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) für Infrastrukturen, der Integration und Öffnung nationaler Forschungseinrichtungen und der Entwicklung von e-Infrastrukturen, die einen offenen digitalen Europäischen Forschungsraum untermauern. Die europaweite Vernetzung von Forschungsinfrastrukturen stärkt Europas Basis an Humanressourcen, da sie einer neuen Generation von Forschern und Ingenieuren eine erstklassige Ausbildung bietet und die interdisziplinäre Zusammenarbeit fördert. Synergien mit den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden gefördert.
Die Weiterentwicklung und der erweiterte Einsatz von Forschungsinfrastrukturen auf europäischer Ebene werden einen deutlichen Beitrag zum Ausbau des Europäischen Forschungsraums leisten. Wenngleich den Mitgliedstaaten nach wie vor die zentrale Aufgabe zukommt, Forschungsinfrastrukturen aufzubauen und zu finanzieren, spielt die Union eine wichtige Rolle bei der Förderung von Infrastrukturen auf europäischer Ebene, z. B. bei der Förderung der Koordinierung der europäischen Forschungsinfrastrukturen, durch die Unterstützung des Entstehens neuer und integrierter Einrichtungen, bei der Ermöglichung und Unterstützung eines breiten Zugangs zu nationalen und europäischen Infrastrukturen und der Gewährleistung von Kohärenz und Wirksamkeit regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Strategien. Es ist notwendig, Überschneidungen und Fragmentierungen der Anstrengungen zu vermeiden, die koordinierte und effektive Nutzung der Einrichtungen zu fördern und gegebenenfalls Ressourcen zu bündeln, so dass Europa auch Forschungsinfrastrukturen von Weltrang erwerben und betreiben kann.
IKT haben einen Wandel in der Wissenschaft bewirkt, indem sie Fernzusammenarbeit, die Verarbeitung von immensen Datenmengen, In-silico-Experimente und Zugang zu weit entfernten Ressourcen ermöglichen. Die Forschung findet vermehrt länder- und disziplinübergreifend statt und benötigt dafür IKT-Infrastrukturen, die ebenso supranational wie die Wissenschaft selbst sind.
Die durch ein europäisches Konzept für Bau, Nutzung und Verwaltung von Forschungsinfrastrukturen, auch von e-Infrastrukturen, erzielten Einsparungen aufgrund von Skalen- und Verbundeffekten werden sich spürbar auf die Steigerung des europäischen Forschungs- und Innovationspotenzials auswirken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Union erhöhen.
Einzelziele und Tätigkeiten in Grundzügen
Ziel der Tätigkeiten ist der Aufbau europäischer Forschungsinfrastrukturen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus, die Förderung ihres Innovationspotenzials und ihrer Humanressourcen und die Stärkung der Politik auf dem Gebiet der europäischen Forschungsinfrastrukturen.
(a)Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus
Ziel ist die Begünstigung und Unterstützung von Maßnahmen im Zusammenhang mit: (1) Konzeption, Verwirklichung und Betrieb des ESFRI und anderer Forschungsinfrastrukturen von Weltrang, einschließlich des Aufbaus regionaler Partnereinrichtungen in Fällen, in denen mit dem Unionsbeitrag ein erheblicher Zusatznutzen verbunden ist; (2) Integration nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse und Eröffnung des transnationalen Zugangs zu diesen, so dass sie von den europäischen Wissenschaftlern – ungeachtet ihres Standorts – für die Spitzenforschung genutzt werden können; (3) Entwicklung, Aufbau und Betrieb von e-Infrastrukturen, um weltweit eine Führungsrolle in den Bereichen Vernetzung, EDV und wissenschaftliche Daten einzunehmen.
(b) Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihrer Humanressourcen
Ziel ist es, Forschungsinfrastrukturen dazu zu ermuntern, Spitzentechnologien in einem frühen Stadium einzusetzen oder zu entwickeln, FuE-Partnerschaften mit der Industrie zu fördern, die industrielle Nutzung von Forschungsinfrastrukturen zu erleichtern und Anreize für die Schaffung von Innovationsclustern zu geben. Unterstützt werden auch Ausbildung bzw. der Austausch von Personal, das Forschungsinfrastrukturen leitet oder betreibt.
(c) Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit
Ziel ist die Unterstützung von Partnerschaften zwischen den zuständigen politischen Entscheidungsträgern und Fördergremien, die Bestandsaufnahme und Überwachung von Instrumenten für die Entscheidungsfindung sowie die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit. Die europäischen Forschungsinfrastrukturen können bei ihren Tätigkeiten im Rahmen internationaler Beziehungen unterstützt werden.
Die unter den Buchstaben b und c aufgeführten Ziele werden durch spezifische Maßnahmen sowie gegebenenfalls im Rahmen der unter Buchstabe a dargelegten Maßnahmen verfolgt.